In diesem Beitrag werden Grundsätze zur Generalvollmacht dargestellt. Zusätzlich finden Sie eine Vorlage zum Ausfüllen und Downloaden.
Die Generalvollmacht wird in §164 ff. BGB als umfassende Vollmacht für alle Stellvertretungen beschrieben. Dementsprechend wird eine Person bestimmt, welche bevollmächtigt wird Rechtsgeschäfte für eine andere Person durchzuführen. Diese kann nur erteilt werden, wenn der Vollmachtgeber bei der Ausstellung voll geschäftsfähig ist.
Inhaltsverzeichnis
Wann macht es Sinn eine Generalvollmacht zu erstellen?
Durch die Erteilung einer Generalvollmacht können Sie eine Vertrauensperson befähigen alle persönlichen und finanziellen Geschäfte für Sie abzuschließen. Diese kann auch über den Tod hinaus geltend gemacht werden, was die Situation für Hinterbliebene erleichtern kann.
In der Regel wird die Generalvollmacht für den Fall erstellt, dass eine Person eventuell absehbar körperliche oder psychische Krankheit bzw. Behinderung erleiden könnte und dadurch die persönlichen Belange nicht mehr vollständig selbst regeln kann. Das kann zwar jederzeit mit einem Unfall geschehen, ist aber vorwiegend im fortrückendem Alter relevant. Um in diesem Fall zu verhindern, dass das Amtsgericht eine Betreuung zuordnet bzw. bestellt und eventuell nicht die gewünschte Person die Belange übernimmt, müssen Sie eine Vorsorgevollmacht erstellen. Die Vorsorgevollmacht kann dabei als Generalvollmacht gestaltet werden.
Außerdem kann es Sinn machen andere Personen für die Belange einer Firma als Generalbevollmächtigter einzusetzen, wenn hier besonders schnelle Reaktionen nötig sind.
Unterschied Generalvollmacht zu Vorsorgevollmacht oder Allgemeiner Vollmacht
Alle drei Arten der Vollmacht ( Generalvollmacht, Vorsorgevollmacht und Allgemeine Vollmacht) herben die genannte Person zu einem Bevollmächtigten. Dadurch kann er für den Vollmachtaussteller Rechtsgeschäfte gültig übernehmen.
Der Unterschied besteht in der Spezialisierung der einzelnen Vollmachten.
Die Allgemeine Vollmacht ermöglicht es nur Rechtsgeschäfte zu tätigen, die vorher explizit in der Vollmacht festgelegt worden sind.
Bei der Vorsorgevollmacht übernimmt der Bevollmächtigte nur die Rechte im Zusammenhang mit medizinischen Behandlungen und Eingriffen.
Die Generalvollmacht dagegen kann alle Arten von Rechtsgeschäften kombinieren. Dabei können für den Vollmachtgeber durch den Bevollmächtigten alle Rechtsgeschäfte – und deren Rechte und Pflichten – übernommen werden. Natürlich können auch Ausschlüsse getroffen oder die Vollmacht spezifiziert werden.
Was muss ich bei der Erstellung einer Generalvollmacht beachten?
Die Erteilung einer Generalvollmacht muss immer gut bedacht werden, da diese den Bevollmächtigten zu vielen Handlungen ermächtigt. So sollte man auch den Bevollmächtigten mit Bedacht wählen und eventuell einen Ersatzbevollmächtigten nennen, sollte der Bevollmächtigte die Generalvollmacht nicht annehmen können.
Grundsätzlich ist eine Generalvollmacht formlos zu erteilen. Sie sollte aber schriftlich formuliert werden, damit diese auch belegt werden kann. Wenn die Vollmacht auch den Umgang mit Immobilien beinhaltet ist es nötig die Generalvollmacht notariell zu beurkunden. Zudem macht es auch bei einer Generalvollmacht Sinn möglichst exakt zu definieren, wozu diese genau bevollmächtigen soll. Das ist zwar grundsätzlich nicht nötig, hilft aber dabei die Aufgabenbereiche des Bevollmächtigten zu beschreiben.
Sie können die Vollmacht auf mehrere Personen ausweiten. Auch die Bestimmungsrechte können genau geregelt werden. Sie können zum Beispiel nur einen Einheitsbeschluss ermöglichen. Außerdem können Sie bestimmte Aufgaben an bestimmte Personen übertragen. Die Finanzfragen gehen dann zum Beispiel an einen Anwalt und medizinische Maßnahmen werden mit einem Familienmitglied abgeklärt. Das können Sie exakt definieren.
Die Vollmacht kann zeitlich befristet werden. Das macht jedoch selten Sinn, da diese meist bis nach dem Tod hinaus gelten soll. Auch dies können Sie beim Erstellen der Vollmacht berücksichtigen.
Wenn es sich bei Ihrer Generalvollmacht um eine Vorsorgevollmacht handelt, sollten Sie dies beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren lassen. Hier wird angefragt, bevor ein anderer Betreuender bestellt wird und der Bevollmächtigte wird direkt gefunden.
Muster Generalvollmacht zum Download
Zur Erstellung einer Generalvollmacht sollten Sie sich an fundierten Vorlagen orientieren. In der Regel kann es jedoch auch sinnvoll sein die Vollmacht von einem Anwalt prüfen zu lassen.
Muster Generalvollmachten:
Muster Generalvollmacht bei Krankheit
Muster Generalvollmacht für Familienmitglieder
Generalvollmacht widerrufen
Eine erteilte Vollmacht muss dem Bevollmächtigten gegenüber widerrufen werden, wenn diese nicht mehr gültig sein soll. Außerdem müssen Sie die Vollmacht zurückverlangen und können diese dann beseitigen. Wenn die Vollmacht notariell beglaubigt wurde, müssen Sie dem Notar den Widerruf der Vollmacht mitteilen. Hier bietet sich wiederum die Schriftform an. Der Notar vermerkt dies dann auf der Original-Vollmacht.
Hilfe, ich habe einem ehemaligen Geschäftspartner eine Generalvollmacht ausgestellt. Das Geschäft ist seit Jahren abgemeldet. Auf Bitten habe ich die GV nicht vom Geschäftsführer zurück erhalten, wir sind zerstritten. Mein Anwalt ist nicht fährst die GV zu widerrufen, er rät mir nur sie beim Geschäftsführer selbst schriftlich einzufordern. Das geht nun schon über Jahre. Wer kann mir helfen? Ich befürchte Missbrauch !