Bei der GEZ ab 2013 werden die Rundfunkgebühren durch den Rundfunkbeitrag abgelöst. Diese werden nicht mehr pro Person sondern pro Wohnung entrichtet.
Rundfunkbeitrag für Privatpersonen
Wie gerade beschrieben wird es ab dem 01.01.2013 eine Änderung für die Zahlung bei der GEZ geben. Für Privathaushalte bedeutet diese grundsätzlich keine höheren Zahlungen. Die Abrechnung erfolgt ab dann nach der einfachen Regel, dass für die Wohnung ein Beitrag gezahlt werden muss, egal wie viele Menschen dort leben oder welche und wie viele Rundfunkgeräte verwendet werden.
– Der Beitrag pro Wohnung liegt bei 17,98 € im Monat
Es ist notwendig, dass eine Person den Beitrag überweise. Die GEZ geht davon aus, dass 90 % der Nutzer weniger oder genauso viel bezahlen wie momentan. Vorteile wird diese neue Regelung vor allem für Familien, Lebensgemeinschaften und Wohngemeinschaften haben, da diese dann nicht mehrfach bezahlen müssen. Dazu deckt der Rundfunkbeitrag die pivaten PKW´s mit ab. Für Zweitwohnungen ist der Rundfunkbeitrag zusätzlich zu entrichten.
Sollten Sie in einer der oben genannten Wohngemeinschaften leben, können alle außer einem der Bewohner zum 01.01.2013 die GEZ abmelden. Detaillierte Informationen finden Sie unter GEZ abmelden.
Darüber ist grundsätzlich auch eine Befreiung möglich. Informationen hierzu finden Sie unter GEZ-Befreiung.
Rundfunkgebühren für die Wirtschaft
Für Unternehmen, Institutionen oder Verbände gibt der neue Rundfunkbeitrag klare Richtlinien vor. So richtet sich die Beitragshöhe nach der Zahl der Betriebsstätten, der Beschäftigten und der genutzten Kraftfahrzeuge. Auch hier wird künftig nicht mehr zwischen Radio, Fernseher und Computer unterschieden.
Grundsätzlich fällt pro Betriebsstätte der Rundfunkbeitrag an. Dieser ist jedoch gestaffelt nach den Beschäftigten vor Ort. Die Aufteilung erfolgt nach folgender Tabelle: (nicht einzubeziehen sind Inhaberin oder Inhaber, Auszubildende und geringfügig Beschäftigte sowie sogenannte Minijobber)
Staffelung | Anzahl der Beschäftigten | Beiträge | Monatliche Beitragshöhe |
---|---|---|---|
1 | 0 bis 8 | 1/3 | 5,99 EUR |
2 | 9 bis 19 | 1 | 17,98 EUR |
3 | 20 bis 49 | 2 | 35,96 EUR |
4 | 50 bis 249 | 5 | 89,90 EUR |
5 | 250 bis 499 | 10 | 179,80 EUR |
6 | 500 bis 999 | 20 | 359,60 EUR |
7 | 1.000 bis 4.999 | 40 | 719,20 EUR |
8 | 5.000 bis 9.999 | 80 | 1.438,40 EUR |
9 | 10.000 bis 19.999 | 120 | 2.157,60 EUR |
10 | ab 20.000 | 180 | 3.236,40 EUR |
So muss ein Betrieb mit einer Betriebsstätte und weniger als 8 Angestellten nur ein Drittel des Rundfunkbeitrags begleichen, also 5,99 €. Beitragsfrei sind Betriebsstätten, die gottesdienstlichen Zwecken dienen oder in welchen kein Arbeitsplatz eingerichtet ist. Die Zahl der Beschäftigten ist einmal im Jahr zu übermitteln. Sollte sich diese im Laufe des Jahres ändern, kann dies bis zum 31.03. des Jahres gemeldet werden, um in die Abrechnung einzufließen. Ab dem 01.01.2013 werden zudem Gebühren für jedes genutzte Kfz fällig. Bei Entrichtung des Rundfunkbeitrags für die Betriebsstätte ist lediglich die Nutzung eines Kraftfahrzeuges inbegriffen. Jedes weitere Fahrzeug stellt Kosten in Höhe von 5,99 € für die Unternehmung dar. Veränderungen der Anzahl an Kraftfahrzeugen sind sofort mitzuteilen.
Besondere Regelungen
Besondere Regelungen gelten zum Beispiel für Vermieter von Ferienwohnungen. Diese zahlen für die erste Wohnung nichts und für jede weitere je 5,99 € monatlich.
Sebständige bzw. Freiberufler, welche in der Privatwohnung arbeiten, müssen den Rundfunkbeitrag nicht doppelt entrichten. Sie zahlen lediglich zusätzliche 5,99 € pro geschäftlich genutztem Kfz.
Bild: © Marek Gottschalk – Fotolia.com
Ich halte die GEZ für eine Sippe von Gaunern die sind schlimmer als die Mafia.
Sehr geehrte Damen und Herren,
genau die gleiche Situation habe ich auch.
Bitte teilen sie mir mit, warum ich doppelt bezahlen muß.
Bitte teilen Sie mir mit, wie ich aus dieser Situation ohne RA entlastet werde.
Lebe seit April 2015 in einem bereits zahlenden Haushalt,was ihnen allerdings auch bekannt ist. Möchte Sie bitten , mir nicht ständig Festsetzungsbescheide zu schicken , da die Gebühren ja nur noch pro Haushalt eingezogen werden dürfen.
Danke
Ich möchte die gez kündigen
Möchte Ihnen bereits mitteilen, dass ich bereits in einem anderen Wohnung um suchen bin, Daher ich auch bestimmt keine Gebühren weiterhin zahlen werde. Bereits wohnen andere Mieter in meinem Objekt. Wenn dann melden sie sich Bitte bei denen.
Vielen Dank
Guten Tag !
Möchte Ihnen bereits mitteilen, dass ich bereits in einem anderen Staat umgezogen bin. Daher ich auch bestimmt keine Gebühren weiterhin zahlen werde. Bereits wohnen andere Mieter in meinem Objekt. Wenn dann melden sie sich Bitte bei denen.
Vielen Dank