Der Mietvertrag Ihrer Garage unterliegt einigen Besonderheiten. So ist die Garage nicht im Mieterschutz inbegriffen, da es sich nicht um Wohnraum handelt, außer die Miete der Garage ist innerhalb des Wohnungs-Mietvertrags geregelt. Auf was Sie noch achten müssen, erfahren Sie in diesem Artikel.
Was tun, wenn die Mietverträge nicht getrennt sind?
Wenn die Garage in den Mietvertrag eingebunden ist, dann endet der Vertrag automatisch mit der Kündigung der Wohnung. Hierbei bilden die Wohnung und der Garagen-Stellplatz eine rechtliche Einheit. Sollten Sie also lediglich die Garage kündigen wollen, müssen Sie Ihren Vermieter kontaktieren und darum bitten die Garage aus dem Mietvertrag auszuschließen, ohne den Mietvertrag kündigen zu müssen oder einen Nachfolgevertrag für die Wohnung verhandeln. Eine Teilkündigung ist laut Gesetz nicht vorgesehen. Sie müssen auf die Kulanz des Vermieters hoffen, wenn Sie die Wohnung behalten aber die Tiefgarage kündigen wollen.
Kündigung Garage bei getrennten Mietverträgen
Liegen getrennte Mietverträge vor sind beide Verträge rechtlich unabhängig zu behandeln. Demnach können die Verträge auch einzeln gekündigt werden. Das ist unabhängig davon ob die Garage sinnvoller Weise der Wohnung zugeordnet werden kann oder nicht. Sobald zwei rechtlich eigenständige Verträge vorliegen kann bzw. muss eine unabhängige Kündigung erfolgen. Informationen zur Kündigung Ihres Mietvertrages finden Sie unter Wohnung kündigen.
Der Vermieter kann den Vertrag bei getrennten Mietverträgen jederzeit unter Einhaltung der geregelten Fristen kündigen. Das gilt nur, wenn nicht anders innerhalb des Vertrages geregelt.
Dieses Recht gilt aber auch für Sie. In der Regel können Sie Ihren Mietvertrag für eine Garage ohne die Nennung eines Grundes beenden. Die Kündigung muss bis zum 3. Werktag eines Monats hin zum Ende des übernächsten Monats erfolgen.
Als Beispiel bedeutet dies: erfolgt die Kündigung zum 03.01, endet ihr Vertrag am 31.03.
Achten Sie deshalb darauf die Garage extra und fristgerecht zu kündigen, wenn Sie Ihre Wohnung kündigen.
Kündigung Garage: Kündigungsschreiben
Max Mustermann, Straße/Hausnummer, PLZ/Ort
Adresse Vertragsnummer:
des Garagenstellplatz:
Vermieters Datum:
Kündigung des Mietvertrages zum Garagenstellplatz XY (Adresse: z.B. Berliner Straße 14, 80333 München, 4. Stock rechte Partei):
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit möchte ich den Mietvertrag für den genannten Stellplatz fristgerecht zum tt.mm.jjjj kündigen. Bitte bestätigen Sie die Auflösung des Mietverhältnisses zu diesem Termin schriftlich.
Mit freundlichen Grüßen
Max Mustermann
Kündigung Garage zum Download
Kündigung Garage Kündigungsschreiben PDF
Kündigung Garage Kündigungsschreiben Word
Ein Kündigungsschreiben für den Mietvertrag Ihrer Wohnung haben wir Ihnen unter Kündigungsschreiben Wohnung bereitgestellt.
Hat ein Mieter mit separatem Garagen-Mietvertrages wirklich keine Widerspruchmöglichkeit bei einer unbegründeten Kündigung?
Ein Eigentümerwechsel ist kein Grund die Miete nicht zu zahlen!
Sofern ein separater Garagenmietvertrag abgeschlossen wurde, kann im Rahmen der gesetzlichen Kündigungsfristen diese Garage gekündigt werden; ohne separaten Vertrag nur, wenn auch die Mietwohnung gleichzeitig mit gekündigt wird.
Ich bin kein Anwalt…
Viele Grüße
Mir soll eine Garage, die ich seit 2003 , als Unterpächter, angemietet habe, jetzt wegen Eigenbedarf gekündigt werden
Der Garagenkomplex wurde zum 1.1.2016 durch die “besser-parken-GmbH Dortmund erworben. Meine Vermieterin, ehemals Eigentümerin der Garage hat zum Zeitpunkt des Verkaufs des Komplexes, auf die weitere Nutzung der Garage gegen Zahlung einer Entschädigung verzichtet. Aus verwaltungstechnischen Gründen hat sich die Entschädigungszahlung bis heute verzögert.
Jetzt wollte die ehemalige Eigentümerin wegen Ausbleibens der Entschädigung für die Zeit von Januar bis Juni 2016 weiterhin die mit mir vereinbarte Miete haben. Dieses Ansinnen habe ich wegen des Eigentümerwechsels des Garagenkomplexes abgelehnt.
Heute hat sie mir tel. mitgeteilt, dass sie mir die Nutzung der Garage wegen “Eigenbedarf” SOFORT kündigt.
Ist dies rechtens ? Um Antwort möchte ich bitten. Danke