Sie benötigen Hilfe beim Thema Kündigung Hausratversicherung. Hier erhalten Sie die wichtigsten Infos und ein Muster Kündigungsschreiben für Ihr Vorhaben.
Sie haben sich entschlossen den Vertrag für Ihre Hausratversicherung zu kündigen. Mit den folgenden Ausführungen versuchen wir Ihnen dabei zu helfen dies so einfach und schnell wie möglich zu können.
Inhaltsverzeichnis
Kündigung Hausratversicherung: Ordentliche Kündigung
Wie bei anderen Verträgen können Sie Ihre Hausratversicherung zum Ende der Vertragslaufzeit zu kündigen. Die Kündigung Ihrer Hausratversicherung ist dabei nur möglich, wenn Sie die geregelte Kündigungsfrist einhalten. In der Regel beläuft sich diese Frist bei Hausratversicherungen auf drei Monate.
Der Vertrag endet dabei meist zum Ende des Versicherungsjahres. Dieses wiederum richtet sich nach dem Versicherungsbeginn, kann bei Versicherungen auch nach dem Kalenderjahr ausgerichtet sein.
Die Kündigung muss immer schriftlich, also per Fax oder postalisch durchgeführt werden. Ein Einschreiben kann Ihnen dabei helfen, eine Bestätigung für den Eingang des Schreibens zu haben, falls Sie ein Beweisstück benötigen.
Kündigung Hausratversicherung: außerordentliche Kündigung
Die außerordentliche Kündigung ermöglicht es Ihnen zu kündigen ohne oben genannte Frist zu berücksichtigen. Es muss allerdings ein wichtiger Grund für die Kündigung vorliegen. Folgende Gründe können hierbei angeführt werden.
Kündigung Hausratversicherung bei Beitragserhöhung
Wenn Ihr Versicherer den Beitrag für die Versicherung anhebt muss er Sie rechtzeitig und schriftlich darüber in Kenntnis setzen. Dann haben Sie einen Monat Zeit Ihre Kündigung zu erklären. Gültig wird diese dann mit dem Termin an welchem der Beitrag steigt.
Kündigung Hausratsersicherung im Schadensfall
Im Schadensfall haben Sie auch die Möglichkeit Ihre Versicherung zu kündigen. Die Höhe des Schadens ist dabei irrelevant, genau wie ob der Schaden übernommen wird oder nicht. In jedem Fall haben Sie die Möglichkeit zum Vertragsende hin als auch mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Dies ist meist in einer Frist von einem Monat möglich.
Kündigung Hausratversicherung wegen Wegfall des Versicherungsgegenstandes
Außerdem haben Sie die Option, den Vertrag aufzulösen, wenn Ihr Versicherungsgegenstand wegfällt. Dies ist der Fall wenn Sie zum Beispiel umziehen.
Wenn Sie mit Ihrer Hausratversicherung zu einem neuen Anbieter wechseln möchten, ist es sinnvoll die neue Versicherung abzuschließen bevor Sie Ihre alte kündigen.
Kündigung Hausratversicherung Umzug
Beim Umzug bzw. der Kündigung der Hausratversicherung Zusammenzug, ist es wie gerade beschrieben möglich die Hausratversicherung zu kündigen, wenn der Versicherungsgegenstand wegfällt.
Beim Zusammenzug ist die zu kündigende Hausratversicherung nicht frei wählbar. Wenn zwei Versicherungen bestehen (von beiden Parteien) muss die neuere der Beiden gekündigt werden. Bei einem Umzug besteht die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung wenn ein Umzug ins Ausland vorliegt. In beiden Fällen ist der Umzug umgehend bei der Versicherung zu melden.
Kündigung Hausratversicherung bei Todesfall
Der Todesfall ermöglicht natürlich auch die außerordentliche Kündigung des Vertrags. Der Tod sollte durch die Erben gemeldet werden, dann erlöscht die Versicherung automatisch 2 Monate nach dem Tod des Versicherten, außer ein Erbe übernimmt die Wohnung und nutzt diese so wie der Verstorbene.
Widerruf Hausratversicherung
Wenn Sie Ihren Vertrag erst kürzlich eingegangen sind, können Sie auch ohne die Nennung eines Grundes den Widerrruf des Vertrags einfordern. Dies ist aber nur innerhalb einer gewissen Frist möglich. Sie beträgt meist 14 Tage.
Kündigung Hausratversicherung Muster Kündigungsschreiben
Jetzt Kündigungsschreiben für Ihre Hausratsversicherung ausfüllen!
Ein Musterschreiben für die Kündigung Ihrer Hausratversicherung erhalten Sie unter Hausratversicherung Kündigungsschreiben. Nutzen Sie diese Möglichkeit um Ihren Vertrag schnell und einfach zu kündigen.
Bild: AWFG_Berlin
Ich habe das gleiche Problem. Löse gerade meinen Hausstand auf, habe alle Möbel verkauft und ziehe zu meinem Partner. HR-Versicherung lässt mich erst im August 2017 aus dem Vertrag. Habe meinen Vermittler angerufen und der hat mir empfohlen, die Aufsichtsbehörde zu informieren. Die Rechtssprechung lautet: ein nicht vorhandenes Risiko kann nicht verischert werden
Möchte hausrat kündigen da diese im neuen eigenheim dabei ist doch Versicherung weigert sich