Kündigungsfrist Arbeitsvertrag: Sie wollen Ihren Job kündigen oder wurden von Ihrem Arbeitgeber gekündigt? Hier finden Sie die Kündigungsfristen.
Sie wollen Ihren Job oder einen Angestellten kündigen? Wir helfen Ihnen bei der Berechnung der Kündigungsfrist für den Arbeitsvertrag.
Die gesetzlichen Regelungen zur Kündigungsfrist können Sie in folgendem Gesetzestext nachlesen: § 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen.
Wir haben Ihnen die wichtigsten Regelungen aber auch hier zusammengefasst.
Kündigungsfrist Arbeitsvertrag Arbeitnehmer
Laut Gesetzgebung kann der Arbeitsvertrag durch den Arbeitnehmer mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen je zum 15. oder zum Ende eines Monats hin kündigen.
Im Arbeitsvertrag können aber auch längere bzw. kürzere Kündigungsfristen vereinbart werden. Dabei gelten folgende Regelungen:
- Die Kündigungsfrist für Arbeitnehmer darf die des Arbeitgebers nie übersteigen.
- In Arbeitsverträgen von Unternehmern, mit weniger als 20 Angestellten mit einer bestimmten Tätigkeit, kann vereinbart werden, dass die Kündigungsfrist vier Wochen beträgt aber nicht auf den 15. oder das Ende des Monats fallen muss.
- Wenn Sie lediglich als Aushilfskraft mit einem Vertrag von 3 Monaten oder weniger eingestellt werden, kann eine kürzere Kündigungsfrist vereinbart werden.
Diese verkürzten Fristen gelten dann in der Regel für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.
Kündigungsfrist Arbeitsvertrag Probezeit
In der Probezeit, die im Allgemeinen maximal für 6 Monate vereinbart werden kann, beträgt die Kündigungsfrist 2 Wochen. Einen bestimmten Stichtag für die Kündigung gibt es hier nicht. Allerdings wird auch hier oftmals die Mitte oder das Ende des Monats als letzter Arbeitstag gewählt, um den Übergang für beide Parteien zu erleichtern.
Kündigungsfrist befristeter Arbeitsvertrag
Wenn ein gültiger befristeter Arbeitsvertrag vorliegt, kann die Kündigung vor Ablauf dieser Frist nur außerordentlich ausgesprochen werden bzw. wenn im Vertrag eine Kündigungsfrist vereinbart wurde oder auf die gesetzliche Kündigungsfrist verwiesen wurde.
Sollte hier nichts im Vertrag geregelt sein, ist der Vertrag nicht vorzeitig ordentlich kündbar, sondern wird automatisch zum Ende der Frist beendet.
Kündigungsfrist ohne Arbeitsvertrag
Sie sind in einem Arbeitsverhältnis tätig, für welches kein Arbeitsvertrag aufgesetzt wurde. Das bedeutet aber nicht, das kein Arbeitsvertrag entstanden ist. So sind Sie ohne die schriftliche Niederschrift trotzdem an die oben beschriebenen gesetzlichen Kündigungsfristen gebunden.
Eigentlich ist der Arbeitgeber verpflichtet Ihnen einen Arbeitsvertrag auszuhändigen. Sie können dies also verlangen, falls ein Vertrag vorliegt, Sie aber keine Kopie erhalten haben.
Kündigungsfrist Arbeitsvertrag Arbeitgeber
Die Kündigungsfrist für den Arbeitgeber errechnet sich an der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers. So wird die Frist alle paar Jahre heraufgesetzt. Von Beginn an gilt jedoch eine Kündigungsfrist von 4 Wochen. Falls nicht anders geregelt.
- Ab 2 Jahren, 1 Monat zum Monatsende
- Ab 5 Jahren, 2 Monate zum Monatsende
- Ab 8 Jahren, 3 Monate zum Monatsende
- Ab 10 Jahren, 4 Monate zum Monatsende
- Ab 12 Jahren, 5 Monate zum Monatsende
- Ab 15 Jahren, 6 Monate zum Monatsende
- Ab 20 Jahren, 7 Monate zum Monatsende
Wie oben beschrieben, kann die Kündigungsfrist in Einzelfällen auch verkürzt werden.
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