Eine ordentliche Kündigung bedeutet, dass das Vertragsverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen oder der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist beendet wird. Dies ist wichtig, falls kein Grund vorliegt, der Ihnen ein vorzeitiges Beenden des Vertrags ermöglicht.
Kündigungsfrist für Ihre Kündigung
Ein Vertrag hat zumeist eine Kündigungsfrist, beispielsweise „3 Monate“. Häufig wird auch ein Kündigungstermin vorgeschrieben, beispielsweise „zum Monatsende“. Nur wenn man die Frist und den Termin einhält, ist eine ordentliche Kündigung möglich. Für das Beispiel heißt dies: Will der Kunde seinen Vertrag zum 1. Oktober beendet haben, müsste er die Kündigung bis Ende Juni (Kündigungstermin) zugestellt haben. Der Vertrag läuft dann noch weitere drei Monate bis Ende September (Kündigungsfrist).
Nur wer rechtzeitig kündigt, kann Geld sparen.
Mindest-Vertragslaufzeiten
Zusätzlich sehen viele Verträge neben der Kündigungsfrist und dem Kündigungstermin noch eine Mindestvertragslaufzeit vor. Handyverträge beispielsweise schreiben oft zu Beginn des Vertrags eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten vor. Innerhalb dieser Mindestvertragslaufzeit ist keine ordentliche Kündigung möglich. Nur wenn ein triftiger Grund vorliegt, kann eine außerordentliche Kündigung ausgesprochen werden, die eine vorzeitige Kündigung ermöglicht. Bei Handyverträgen besteht diese Möglichkeit in der Praxis aber nur sehr selten.
Verpasst der Kunde den Kündigungstermin (in der Regel 1-3 Monate vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit), verlängert sich der Vertrag automatisch. Das kann ärgerlich sein, da sich Mobilfunkverträge meist um weitere 12 Monate verlängern. Wurde ein neues, subventioniertes Handy erworben, verlängert sich der Vertrag in der Regel sogar um weitere 24 Monate.
Wichtig ist es demnach, die Kündigung rechtzeitig und fristgerecht auszusprechen. Hierfür hilft zumeist nur ein Blick in den Vertrag. Denn die verschiedenen Verträge unterscheiden sich immer wieder in Hinblick auf Mindestvertragslaufzeit, Kündigungsfrist und -termin. aboalarm.de hilft Ihnen, den Überblick zu bewahren. Mit der Vertragsverwaltung von aboalarm haben Sie immer die Übersicht über Ihre laufenden Verträge, so dass Sie keinen Kündigungstermin mehr verpassen.
Ordentliche Kündigung: Kündigungsschreiben Muster zum Download
Ordentliche Kündigung Muster für Ihren Anbieter
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Vorlagen für Ihre anbieterspezifische, ordentliche Kündigung
Kündigungsschreiben Stromliefervertrag
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Ordentliche Kündigung: Muster
Max Mustermann, Straße/Hausnummer, PLZ/Ort
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des Vertragsnummer:
Anbieters
Ordentliche Kündigung meines Vertrags
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meinen mit Ihnen abgeschlossenen Vertrag fristgerecht zum tt.mm.jjjj bzw. vorsorglich zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Bitte bestätigen Sie die Kündigung und den Beendigungstermin des Vertrags schriftlich.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Max Mustermann
Bild: © Jonas Glaubitz – Fotolia.com
Mein Sohn, 14 Jahre(!!) übersah das Ende der testzeit und wurde nun Ihrerseits vertraglich gebunden. Als Erzoehungsberechtigter widerspreche ich dem Vertrag und bitte um Bestätigung.
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Brücklmayer
Guten morgen… ich hab ein Zeitschriften Abo… Leider….. da möchte ich gerne raus… aber ich keine Ahnung wann ich kündigen muss… die haben mich angerufen da habe ich geschlafen.. bin dann ans Telefon… und muss da mit den den Vertrag gemacht haben… ich habe als ich das bekommen haben gleich versucht da wieder raus zu kommen… mit Wiederrufsrecht… da sind die nicht drauf eingegangen… also musste ich bezahlen… habe dann eine Kündigung fertig gemacht… die haben sich nie gemeldet also bezahle ich weiter… ich hab auch nie ein Vertrag bekommen… ich hoffe das sie mir helfen können… glg silke
Guten Tag,
es handelt sich um eine rein private Mietung eines Stellplatzes in einer Tiefgarage. Diese Mietung ist also nicht gewerblich und auch nicht an die Mietung der Wohnung gebunden.
Frage: “Ist es rechtlich berechtigt und vertetbar, die Kündigungsfrist auf 3 Monate zum Quartalsende festzulegen?”
Mit freundlichen Grüßen
Ramin
Hallo Ramin,
allgemein beträgt die generelle Frist für die Kündigung eines Stellplatzes 3 Monate. Wurde es den Vertraglich fixiert, dass der Vertrag jeweils nur zum Quartalsende gekündigt werden kann?
Handelt es sich denn um einen seperaten Vertrag oder ist er an den Mietvertrag einer Wohneinheit angeschlossen? Sie sollten eventuell die Alternative prüfen, dem Vermieter einen akzeptablen Nachmieter für den Stellplatz zu präsentieren.
Beste Grüße und viel Erfolg in Ihrem Anliegen
Ihr meine-kuendigung.de Team