Mit unserem Portierungsauftrag Formular können Sie die Portierung Ihrer Rufnummer schnell beantragen. Einfach herunterladen und mit Ihren Daten füllen.
Ein Portierungsauftrag ermöglicht es Ihnen Ihre Telefon- bzw. Mobilfunk-Nummer mit zu einem neuen Anbieter zu nehmen. Dazu haben Sie nach §46 Telekommunikationsgesetz das Recht, insofern dies technisch umsetzbar ist. Bei örtlich gebundenen Rufnummern können Sie Probleme bekommen. So können Sie zum Beispiel keine Münchner Festnetznummer mit nach Berlin umziehen. Andernfalls können Sie die Portierung mit unserem Portierungsauftrag durchführen.
Portierungsauftrag
In einem Portierungsauftrag beantragen Sie die Mitnahme einer Telefonnummer zu einem anderen Anbieter. Ihr alter Vertragspartner ist dazu verpflichtet diese, wenn möglich, freizugeben. Die Rufnummernportierung kann nur erfolgen, wenn eine wirksame Kündigung ausgesprochen wurde. Entsprechend ist es zunächst wichtig fristgerecht bei Ihrem Vertragspartner zu kündigen. Muster Kündigungsschreiben finden Sie unter:
Kündigungsschreiben Internet&Telefon
Kündigungsschreiben Handyvertrag
Beachten Sie, dass für die Portierung einer Rufnummer in der Regel Gebühren fällig werden. Dieser betragen meist zwischen 20,00 € und 30,00 € Zudem müssen Sie die Portierung schriftlich beantragen und sich an die vorgegebenen Fristen halten.
Fristen Portierung
Sobald Sie wissen, dass Sie Ihren Vertrag kündigen und den Anbieter wechseln möchten, sollten Sie auch die Portierung beantragen. Dabei müssen Sie die Fristen Ihres Vertragspartners einhalten. Oftmals ist die Portierung bis einen Monat nach Vertragsende möglich. Gesetzlich vorgeschrieben ist allerdings nur eine Frist bis zum Kündigungstermin.
Eine Portierung dauert meist mind. eine Woche. Auch Zeiten bis zu 30 Tagen sind keine Seltenheit. Am besten beantragen Sie die Portierung bereits mit dem Kündigen Ihres alten Vertrags bzw. bei Unterschrift des neuen Vertrags. Dadurch können Sie entsprechende Wartezeiten umgehen. Die meisten Anbieter bieten Ihnen auch einen vorübergehenden Anschluss für die Dauer der Portierung.
Portierungsauftrag Festnetz
Die Portierung einer Festnetznummer ist einfach. Die simpelste Option bietet ein Portierungsauftrag der von Ihrem neuen Anbieter erstellt und übermittelt wird. Dabei können Sie den neuen Anbieter auch zur Kündigung Ihres Vertrags beauftragen. In diesem Zuge können Sie die Rufnummernmitnahme beantragen. Dadurch haben Sie keinen Aufwand und auch bei Problemen hilft Ihnen der Anbieter.
Portierungsauftrag Mobilfunknummer
Für die Portierung Ihres Mobilfunkvertrags können Sie unsere Vorlage nutzen. Grundsätzlich macht es aber auch Sinn zu überprüfen, ob Ihr Anbieter entsprechende Musterschreiben bereitstellt. Durch die Nutzung dieses Schreibens können Sie eine schnelle Bearbeitung fördern. Auf unserer Seite haben wir Ihnen einige anbieterspezifische Anleitungen bereitgestellt:
Portierungsauftrag Formular Muster
WICHTIG:
Die Daten in dem Portierungsauftrag müssen mit den Daten bei Ihrem alten Anbieter übereinstimmen. Ist das nicht der Fall, dann kann eine Portierung nicht durchgeführt werden. Aktualisieren Sie bei Bedarf Ihre Daten bei Ihrem alten Anbieter.
Max Mustermann, Straße/Hausnummer, PLZ/Ort
Adresse Ort, Datum:
des Kundennummer:
Anbieters
Portierung der Rufnummer: 123456789
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Zuge meiner Kündigung möchte ich die Rufnummernmitnahme zum tt.mm.jjjj beantragen. Der Wechsel soll zum Anbieter XY stattfinden. Dieser wird sich rechtzeitig mit Ihnen in Verbindung setzen.
Darüber bitte ich Sie die Portierungs-Gebühren im nächsten Monat mit abzurechnen.
Besten Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Max Mustermann
Portierungsauftrag zum Download