
Grundsätzlich ist es nur einmal im Jahr möglich die Krankenkasse ordentlich zu kündigen und zwar zum Ende des Versicherungsjahres. Wenn Sie Ihren Vertrag unter dem Jahr kündigen wollen muss ein wichtiger Grund für die Kündigung vorliegen. Theoretisch können Sie die ordentliche Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt immer einreichen. Wenn Sie zum Termin der Kündigung keine andere Versicherung nachweisen können muss Sie Ihr alter Versicherer weiter versichern. Dadurch schaffen Sie sich zumindest Spielraum auf der Suche nach einem neuen Vertragspartner bzw. können Sie eine bessere Verhandlungsbasis für eine Vertragsverlängerung schaffen.
Sonderkündigungsrecht Krankenkasse
Für die Kündigung einer Krankenkasse entsteht ein Sonderkündigungsrecht, wenn Sie eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen können:
- Ihnen wird zum ersten Mal ein Zusatzbeitrag in Rechnung gestellt.
- Der Zusatzbeitrag wird erhöht und abgerechnet.
- Die Prämien oder andere Leistungen durch die Krankenkasse werden gekürzt.
Wenn eine dieser Situationen gegeben ist, können Sie Ihren Vertrag bei der Krankenkasse außerordentlich, also vor Ende der Mindestlaufzeit des Vertrags, kündigen. Doch Vorsicht, auch wenn Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, müssen Sie eine Kündigungsfrist von zwei Monaten beachten. Die Kündigung wird also frühestens zum Ende des übernächsten Abrechnungsmonats wirksam. Allerdings müssen Sie aus diesem Grund nicht bei Ihrer Krankenkasse kündigen, denn die höheren Zahlungen werden erst nach Ablauf der Kündigungsfrist fällig. Wenn Sie jedoch darüber nachdenken den Vertrag bzw. die Versicherung zu wechseln können Sie die Möglichkeit nutzen den Vertrag früher zu beenden.
Achten Sie darauf, dass Ihr Sonderkündigungsrecht nach einem gewissen Zeitraum wieder erlischt. Die Krankenkasse muss Sie rechtzeitig über die Berechnung des Zusatzbeitrages informieren. Ab diesem Zeitpunkt können Sie kündigen. Wenn der Beitrag bereits erhoben wurde können Sie diesen nicht wieder zurückfordern.
Sie haben auch ein Sonderkündigungsrecht, wenn die Krankenkasse den Zusatzbeitrag rückwirkend erhebt. Wenn Sie hier von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, müssen Sie auch die zusätzlichen Beiträge nicht begleichen.
Somit können Sie durch das Sonderkündigungsrecht die Zahlung des Zusatzbeitrages vermeiden. Falls Sie noch zusätzliche Infos benötigen sollten sie §175 des Sozialgesetzbuchs Absatz 4 Satz 5 berücksichtigen. Hier wird das Sonderkündigungsrecht genauer beschrieben.
Sonderkündigungsrecht Krankenkasse: Kündigungsschreiben formulieren
Wenn Sie das Kündigungsschreiben für Ihre Sonderkündigung formulieren möchten, sollten Sie folgende Inhalte einbinden:
- Versicherungsnummer, Name, Adresse und sonstige wichtige Daten
- Den Kündigungswunsch: „Wegen des durch Sie angehobenen Zusatzbeitrages für meine Versicherung mache ich vom Sonderkündigungsrecht nach § 175 Abs. 4 Satz 5 des SGB V Gebrauch und beende den Vertrag mit Ihnen zum tt.mm.jjjj bzw. zum nächstmöglichen Zeitpunkt.“
- Eine persönliche Unterschrift
Sonderkündigungsrecht Krankenkasse: Krankenkasse wechseln
Sollten oben gegebene Informationen nicht für Sie zutreffen, müssen Sie die Kündigung auf dem normalen Wege durchführen. Dazu haben wir Ihnen bereits Beiträge erstellt. Diese können Sie hier einsehen:
Beachten Sie das Besonderheiten für die Kündigung auftreten, wenn Sie von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln möchten und umgekehrt.
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