Die verhaltensbedingte Kündigung begründet die ordentliche Kündigung eines Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber. Gründe und Kündigungsschreiben erhalten Sie hier.
Die verhaltensbedingte Kündigung beschreibt die Kündigung durch den Arbeitgeber, welche durch Pflichtverstöße des Arbeitnehmers begründet werden. Dies muss gewährleistet werden, da die Kündigung einer Arbeitskraft nach dem Kündigungsschutzgesetz auch bei der ordentlichen Kündigung eines triftigen Grundes bedarf. Hierbei können drei unterschiedliche Begründungen genutzt werden. Infos zu den weiteren finden Sie unter persondenbedingte Kündigung und betriebsbedingte Kündigung.
Beginnend werden die Voraussetzungen für die verhaltensbedingte Kündigung dargelegt.
Voraussetzungen für die verhaltensbedingte Kündigung
Auch für die verhaltensbedingte Kündigung gibt es 4 Grundvoraussetzungen:
- Es muss der Pflichtverstoß gegen im Arbeitsvertrag geregelte Pflichten vorliegen.
- Dieser darf nicht durch andere Umstände gerechtfertigt werden können und schuldhaft sein.
- Die Kündigung muss verhältnismäßig , also keine milderen Mittel möglich sein.
- In der Interessenabwägung müssen die Interessen des Arbeitgebers in dieser Situation denen des Arbeitnehmers überwiegen.
Beachten Sie dabei, dass je länger ein Arbeitsvertrag besteht, desto strengere Anforderungen werden für die Kündigung festgelegt. Dabei muss die verhaltensbedingte Kündigung immer begründet werden.
Gründe für die verhaltensbedingte Kündigung
Wie oben beschrieben muss eine durch den Arbeitnehmer verschuldete Pflichtverletzung vorliegen um die verhaltensbedingte Kündigung zu rechtfertigen. Dazu gehört die Nichtleistung, die Minderleistung und Verstöße gegen arbeitsvertragliche Nebenverpflichtungen. Mögliche Gründe können sein:
- Alkoholmissbrauch
- Nebentätigkeiten
- Abwerben eines Kollegen
- Anzeige des Arbeitgebers durch den Arbeitnehmer
- Schlechtleistung
- Eigenmächtiger Urlaubsantritt
- Arbeitskampf (hier ist in der Regel eine vorherige Abmahnung verpflichtend)
- Unbefugtes Verlassen des Arbeitsplatzes
- Beleidigungen und Bedrohungen
- Tätlichkeiten
- Arbeitsverweigerung
- Krankheitsmeldung erfolgt nicht oder zu spät (Abmahnung erforderlich)
- Zuspätkommen (Abmahnung erforderlich)
Alternativen als Arbeitnehmer bei der verhaltensbedingten Kündigung
Grundsätzlich ist die Kündigung nach oben genannten Gründen, unter Einhaltung der geregelten Frist rechtens. Sollte Sie dies nicht sein, haben Sie die Möglichkeit innerhalb von drei Wochen eine Klage gegen diese einzureichen. Dies ist generell eine Alternative, da Sie dies in eine bessere Verhandlungsposition für eine Abfindung bringt und die mögliche Sperre vom Arbeitslosengeld umgehen lässt. Achten Sie aber darauf, dass Sie ein entsprechendes Verfahren Geld kosten kann, wenn Sie über keine Rechtsschutzversicherung verfügen.
Kündigungsschreiben verhaltensbedingte Kündigung
Max Mustermann, Straße/Hausnummer, PLZ/Ort
Adresse
des Vertragsnummer:
Arbeitnehmers Datum:
Kündigung Ihres Arbeitsvertrags
Sehr geehrte/r Herr/Frau XY,
hiermit kündige ich das mit Ihnen geschlossene Arbeitsverhältnis zu oben genannter Vertragsnummer fristgerecht zum tt.mm.jjjj.
Bei dieser Kündigung handelt es sich um eine verhaltensbedingte Kündigung. So haben Sie trotz vorheriger Abmahnung, wiederholt eigenmächtig Ihren Urlaub verlängert. Diese Arbeitsmoral ist nicht tragbar, da wir auf eine exakte Planung unserer Arbeitskräfte angewiesen sind. Deshalb kündigen wir Ihnen zum obigen Termin.
Vielen Dank für Ihre Mitarbeit und viel Erfolg für Ihren weiteren Berufsweg.
Mit freundlichen Grüßen
Max Mustermann
Kündigungsschreiben Vorlage für die verhaltensbedingte Kündigung
Kündigungsschreiben verhaltensbedingte Kündigung PDF
Kündigungsschreiben verhaltensbedingte Kündigung Word
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