Zum 01.11.2015 gibt es eine Änderung bezüglich Ab- und Ummeldung des Wohnsitzes. Sie müssen innerhalb von 2 Wochen eine Vermieterbescheinigung vorzulegen. Bild: © Robert Kneschke – Fotolia.com
Am 01. November tritt ein bundesweit einheitliches Meldegesetz in Kraft. In diesem wird klar geregelt, wie die Meldung eines Bürgers bzw. einer Bürgerin erfolgen muss. Eine wichtige Neuerung ab dem 01.11.2015 ist die Einführung der Vermieterbescheinigung. Diese soll dazu dienen, dass Scheinanmeldungen aufgedeckt und verfolgt werden. In diesem Beitrag versuchen wir zusammenzufassen, was es für Sie als Mieter bedeutet.
Vermieterbescheinigung – Pflicht
Der Vermieter ist ab dem 01.November verpflichtet dem Mieter innerhalb von zwei Wochen Ein- und Auszug der Wohnung eine Vermieterbescheinigung zu übermitteln. Alternativ kann das auch der vom Vermieter beauftragte Verwalter übernehmen. Die Vermieterbescheinigung kann sowohl elektronisch als auch schriftlich geschehen.
Verfehlt der Vermieter diese Frist muss er mit hohen Strafen rechnen. Das Busgeld kann je nach Verstoß 1.000 Euro bei Weitergabe der Ermöglichung einer Scheinanmeldung sogar 50.000 Euro betragen.
Die Vermieterbescheinigung muss folgende Punkte enthalten:
- Name und Anschrift des Vermieters
- Ob es sich um einen Einzug oder Auszug handelt sowie das Datum
- Die Anschrift der Wohnung
- Die Namen der meldepflichtigen Personen nach §17 Absatz 1 und 2
Was bedeutet die Vermieterbescheinigung für Mieter
Die Vermieterbescheinigung muss auch Ihnen übermittelt werden. Diese sollten Sie künftig auf der Meldebehörde vorlegen, um eine Ab- oder Ummeldung durchführen zu können. Sie haben hierfür in der Regel 2 Wochen Zeit.
Wenn Ihnen der Vermieter diese Bescheinigung innerhalb dieser Zeit übermittelt müssen Sie das bei der Meldebehörde melden. Geschieht dies nicht kann auch für Sie eine Strafe in Höhe von bis zu 1.000 Euro aufgerufen werden. Das gilt sowohl für die Ab-, An- sowie die Ummeldung.
Also erhöht die Vermieterbescheinigung den Aufwand für beide Seiten und dient lediglich den Verwaltungsbehörden, die Strafverfolgung zu vereinfachen. Die Handhabung des Mietverhältnisses wird also noch ein Stück komplizierter. Wir haben versucht Ihnen einige Themen vereinfacht zusammenzufassen:
- Wohnsitz ummelden
- Wohnsitz abmelden
- Umzug: Welche Verträge muss ich kündigen?
- Umzug ins Ausland – Verträge kündigen
- Wohnung kündigen: Wie kündige ich sicher meinen Mietvertrag?
- Wohnung kündigen: Checkliste zur einfachen Kündigung ihrer Wohnung