Vollmacht Kündigung: Mit Hilfe einer Vollmacht kann man Verträge im Namen eines Anderen kündigen. Die nötigen Infos und Formulierungshilfen finden Sie hier. Bild: © VRD – Fotolia.com
Durch eine Vollmacht kann die Kündigung eines Vertrags durch einen Dritten vorgenommen werden. Das ist vor Allem sinnvoll, wenn ältere Menschen die Unterstützung ihrer Kinder beim Umgang mit Verträgen wünschen, eine entsprechende Krankheit vorliegt oder aber auch im Einzelfall um die Kündigung zu vereinfachen. Dazu müssen allerdings gewisse Formalitäten eingehalten werden.
Inhaltsverzeichnis
Vollmacht Kündigung
Sie können eine Vollmacht ausstellen, die den Bevollmächtigten lediglich dazu befähigt einen oder mehrere Verträge zu beenden. Es ist dem Bevollmächtigten lediglich möglich diese Handlung vorzunehmen. Dieser kann keine Verträge abschließen oder andere Handlungen für den Vollmachtgeber übernehmen.
Vollmacht für die Kündigung erstellen
Laut § 167 BGB kann durch eine Vollmacht die Verwaltung von bestimmten Verträgen auf Dritte übertragen werden. Das kann prinzipiell jede Person sein. Oftmals handelt es sich dabei jedoch um Familienangehörige oder Angestellte. Dabei benötigen Sie für jeden Vertrag, der durch einen Anderen gekündigt werden soll, eine eigenständige Vollmacht bzw. eine beglaubigte Kopie der eigentlichen Vollmacht erstellen müssen. Für die Erstellung können Sie folgende Vorlage nutzen.
Muster Vollmacht
Vollmacht für Kündigungen
Hiermit bevollmächtige ich
Vollmachtgeber
Vorname Name
Geb. Datum/Ort
Anschrift
den Vollmachtnehmer
Vorname Name
Geb. Datum/Ort
Anschrift
folgende meiner Verträge zu kündigen und dies bis zum Abschluss zu begleiten:
- Mietvertrag für das Gebäude: (Adresse)
- Konto xxx bei der Bank xxx
- Mobilfunkvertrag zur Telefonnummer xxx
- etc.
Gültig ist diese Vollmacht einmalig bis zur Kündigung der angegebenen Verträge.
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Ort, Datum Ort, Datum
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(Unterschrift Vollmachtgeber) (Unterschrift Vollmachtnehmer)
Vollmacht zum Download
Vollmacht Kündigung Die Kündigung müssen Sie dem jeweiligen Kündigungsschreiben beilegen, damit die Kündigung wirksam wird. Sonst ist es für den Vertragspartner nicht nachzuprüfen ob hier tatsächlich eine Vollmacht vorliegt. Wenn Sie diese in Kopie beilegen, muss diese entsprechend beglaubigt worden sein.
kabel Deutschland hat eine Vollmacht nicht akzeptiert, weil das Geburtsdatum des Vollmachtnehmers nicht drauf stand. Ist das rechtens?